§ 3 NÖ DDM 1

NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

Die mündliche Prüfung umfasst folgende Gegenstände:

1.

Staatskunde mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechtes und der österreichischen Behörden,

-

die wichtigsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Landesbediensteten und

-

die Grundzüge aus Landeskunde und Geschichte

in Überblickskenntnissen,

2.

Verfahrensrecht mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und

-

die Grundzüge der übrigen Verwaltungsverfahrensgesetze

in Überblickskenntnissen,

3.

Kanzleiordnung in Grundkenntnissen und

4. Gesundheits- und Sozialwesen in Grundkenntnissen.

  1. 1.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.2022

Die mündliche Prüfung umfasst folgende Gegenstände:

1.

Staatskunde mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechtes und der österreichischen Behörden,

-

die wichtigsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Landesbediensteten und

-

die Grundzüge aus Landeskunde und Geschichte

in Überblickskenntnissen,

2.

Verfahrensrecht mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und

-

die Grundzüge der übrigen Verwaltungsverfahrensgesetze

in Überblickskenntnissen,

3.

Kanzleiordnung in Grundkenntnissen und

4. Gesundheits- und Sozialwesen in Grundkenntnissen.

  1. 1.

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