Art. 1 NÖ BR (weggefallen)

NÖ Brucellose- und Rinderleukoseverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2015 bis 31.12.9999
Es werden periodische Untersuchungen von Rindern auf

-

Brucellose (Abortus Bang) entsprechend der Bangseuchen-Untersuchungsverordnung 2008, BGBl. II Nr. 305/2007 in der Fassung BGBl. II Nr. 479/2010 und

-

Rinderleukose entsprechend der Rinderleukose- Untersuchungsverordnung 2008, BGBl. II Nr. 304/2007 in der Fassung BGBl. II Nr. 477/2010

angeordnet.

Art. 1 NÖ BR (weggefallen) seit 01.12.2015 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.11.2015
Es werden periodische Untersuchungen von Rindern auf

-

Brucellose (Abortus Bang) entsprechend der Bangseuchen-Untersuchungsverordnung 2008, BGBl. II Nr. 305/2007 in der Fassung BGBl. II Nr. 479/2010 und

-

Rinderleukose entsprechend der Rinderleukose- Untersuchungsverordnung 2008, BGBl. II Nr. 304/2007 in der Fassung BGBl. II Nr. 477/2010

angeordnet.

Art. 1 NÖ BR (weggefallen) seit 01.12.2015 weggefallen.

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