§ 4 FLG

Flurverfassungs-Landesgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.08.2021 bis 31.12.9999

Eine Flurplanung ist eine agrarstrukturelle Entwicklungsplanung der Agrarbehörde, die dazu dient, die in einem bestimmten Gebiet vorhandenen Mängel im ländlichen Raum zu erheben, zu analysieren und dazu geeignete Problemlösungsvorschläge auszuarbeiten.

Stand vor dem 17.08.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 17.08.2021

Eine Flurplanung ist eine agrarstrukturelle Entwicklungsplanung der Agrarbehörde, die dazu dient, die in einem bestimmten Gebiet vorhandenen Mängel im ländlichen Raum zu erheben, zu analysieren und dazu geeignete Problemlösungsvorschläge auszuarbeiten.

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