§ 17 NÖ BTV 2014 (weggefallen)

NÖ Bautechnikverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Öfen für feste Brennstoffe dürfen in Verkehr gebracht, aufgestellt oder eingebaut werden, wenn sie den Anforderungen der §§ 18 § 17 NÖbis 22 entsprechen BTV 2014 seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.2021
Öfen für feste Brennstoffe dürfen in Verkehr gebracht, aufgestellt oder eingebaut werden, wenn sie den Anforderungen der §§ 18 § 17 NÖbis 22 entsprechen BTV 2014 seit 31.12.2021 weggefallen.

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