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NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM10)
StF: LGBl. 8103/1-0
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann Landeshauptmann von Niederösterreich Niederösterreich hat am 30 11. März 2015 aufgrund Mai 2016 aufgrund des § 10 Abs. 1 des Immissionsschutzgesetzes-Luft Immissionsschutzgesetzes – Luft, IG IG-L, BGBl. I Nr. 115/1997 BGBl. I Nr. 115/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2010 BGBl. I Nr. 77/2010, verordnet verordnet:
NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM10)
StF: LGBl. 8103/1-0
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann Landeshauptmann von Niederösterreich Niederösterreich hat am 30 11. März 2015 aufgrund Mai 2016 aufgrund des § 10 Abs. 1 des Immissionsschutzgesetzes-Luft Immissionsschutzgesetzes – Luft, IG IG-L, BGBl. I Nr. 115/1997 BGBl. I Nr. 115/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2010 BGBl. I Nr. 77/2010, verordnet verordnet: