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Legende:
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(1) Es treten in Kraft:
1. | § 2 am 1. Jänner 2011 | |||||||||
2. | § 3 am 1. Oktober 2007 |
(2) Im übrigen tritt die Verordnung an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 1 Abs. 1 lit. f in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 29/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(1) Es treten in Kraft:
1. | § 2 am 1. Jänner 2011 | |||||||||
2. | § 3 am 1. Oktober 2007 |
(2) Im übrigen tritt die Verordnung an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 1 Abs. 1 lit. f in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 29/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.