§ 9 NÖ SMFP In-Kraft-Treten

NÖ Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub (PM10)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.05.2016 bis 31.12.9999

(1) Es treten in Kraft:

1.

§ 2 am 1. Jänner 2011

2.

§ 3 am 1. Oktober 2007

(2) Im übrigen tritt die Verordnung an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 lit. f in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 29/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Stand vor dem 18.05.2016

In Kraft vom 01.01.2015 bis 18.05.2016

(1) Es treten in Kraft:

1.

§ 2 am 1. Jänner 2011

2.

§ 3 am 1. Oktober 2007

(2) Im übrigen tritt die Verordnung an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 lit. f in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 29/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

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