§ 9 NÖ LFW Kenn-VO (weggefallen)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstätten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2021 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl.Nr. L 245 vom 26. August 1992, S. 23;

2.

Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl.Nr. L 65 vom 5. März 2014, S. 1.

§ 9 NÖ LFW Kenn-VO seit 31.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2021

In Kraft vom 31.05.2016 bis 31.08.2021
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl.Nr. L 245 vom 26. August 1992, S. 23;

2.

Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl.Nr. L 65 vom 5. März 2014, S. 1.

§ 9 NÖ LFW Kenn-VO seit 31.08.2021 weggefallen.

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