Anl. 3 NÖ TZG 2008 (weggefallen)

NÖ Tierzuchtgesetz 2008 (NÖ TZG 2008)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.08.2020 bis 31.12.9999
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

(zu § 3 Abs. 1 Z 4, § 9 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Z 2, § 26 Abs. 1 Z 1 und Z 7)

Tiere

Grundsätze für die Leistungsprüfungen und

die Zuchtwertschätzung

Anforderung an männliche Tiere, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden

1

2

3

Rinder

Anforderungen nach dem Anhang I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl.Nr. L 169 vom 22.6.2006, S. 56).

Anforderungen nach Kapitel III Nr. 2 des Anhangs I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl.Nr. L 169 vom 22.6.2006, S. 56).

Schweine

a) reinrassig

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl.Nr. L 247 vom 23.8.1989, S. 43).

b) hybrid

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl.Nr. L 247 vom 23.8.1989, S. 43).

Schafe und

Ziegen

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/256/EWG vom 10. Mai 1990 über die Methoden der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung reinrassiger Zuchtschafe und -ziegen (ABl. Nr. L 145 vom 8.6.1990, S. 35).

Anl. 3 NÖ TZG 2008 seit 17.08.2020 weggefallen.

Stand vor dem 17.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 17.08.2020
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

(zu § 3 Abs. 1 Z 4, § 9 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Z 2, § 26 Abs. 1 Z 1 und Z 7)

Tiere

Grundsätze für die Leistungsprüfungen und

die Zuchtwertschätzung

Anforderung an männliche Tiere, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden

1

2

3

Rinder

Anforderungen nach dem Anhang I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl.Nr. L 169 vom 22.6.2006, S. 56).

Anforderungen nach Kapitel III Nr. 2 des Anhangs I der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006 über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern (ABl.Nr. L 169 vom 22.6.2006, S. 56).

Schweine

a) reinrassig

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl.Nr. L 247 vom 23.8.1989, S. 43).

b) hybrid

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/507/EWG vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und der hybriden Zuchtschweine (ABl.Nr. L 247 vom 23.8.1989, S. 43).

Schafe und

Ziegen

Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/256/EWG vom 10. Mai 1990 über die Methoden der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung reinrassiger Zuchtschafe und -ziegen (ABl. Nr. L 145 vom 8.6.1990, S. 35).

Anl. 3 NÖ TZG 2008 seit 17.08.2020 weggefallen.

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