§ 4 NÖ LFBAO 1991 Lehrberufe

NÖ Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2015 bis 31.12.9999

Die Berufsausbildung umfaßt die Ausbildung in folgenden Lehrberufen:

1.

Landwirtschaft

2.

Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

3.

Gartenbau

4.

Feldgemüsebau

5.

Obstbau und Obstverwertung

6.

Weinbau und Kellerwirtschaft

7.

Molkerei- und Käsereiwirtschaft

8.

Pferdewirtschaft

9.

Fischereiwirtschaft

10.

Geflügelwirtschaft

11.

Imkerei (Bienenwirtschaft)

12.

Forstwirtschaft

13.

Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

14.

Landwirtschaftliche Lagerhaltung

15.

Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Stand vor dem 04.05.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 04.05.2015

Die Berufsausbildung umfaßt die Ausbildung in folgenden Lehrberufen:

1.

Landwirtschaft

2.

Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

3.

Gartenbau

4.

Feldgemüsebau

5.

Obstbau und Obstverwertung

6.

Weinbau und Kellerwirtschaft

7.

Molkerei- und Käsereiwirtschaft

8.

Pferdewirtschaft

9.

Fischereiwirtschaft

10.

Geflügelwirtschaft

11.

Imkerei (Bienenwirtschaft)

12.

Forstwirtschaft

13.

Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

14.

Landwirtschaftliche Lagerhaltung

15.

Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

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