§ 19e NÖ LFBAO 1991 Genehmigung der Ausbildungsverhältnisse

NÖ Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2015 bis 31.12.9999

(1) Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle darf einen Lehrvertrag nach § 19a oder einen Ausbildungsvertrag nach § 19b nur genehmigen, wenn

1.

die Voraussetzungen des § 19c vorliegen und

2.

eine verbindliche Erklärung des Arbeitsmarktservice, des BundessozialamtesSozialministeriumservice, einer Gebietskörperschaft oder einer Einrichtung einer Gebietskörperschaft über die Durchführung der Berufsausbildungsassistenz vorliegt.

(2) Bei einem Wechsel in eine andere Ausbildungsform gemäß § 19h entfällt die in § 19c vorgesehene Voraussetzung eines Vermittlungsversuches durch das Arbeitsmarktservice.

Stand vor dem 04.05.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 04.05.2015

(1) Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle darf einen Lehrvertrag nach § 19a oder einen Ausbildungsvertrag nach § 19b nur genehmigen, wenn

1.

die Voraussetzungen des § 19c vorliegen und

2.

eine verbindliche Erklärung des Arbeitsmarktservice, des BundessozialamtesSozialministeriumservice, einer Gebietskörperschaft oder einer Einrichtung einer Gebietskörperschaft über die Durchführung der Berufsausbildungsassistenz vorliegt.

(2) Bei einem Wechsel in eine andere Ausbildungsform gemäß § 19h entfällt die in § 19c vorgesehene Voraussetzung eines Vermittlungsversuches durch das Arbeitsmarktservice.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten