§ 65 NÖ KJHG (weggefallen)

NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.11.2023 bis 31.12.9999
Die Landesregierung ist ermächtigt, durch Verordnung die Leistungen gemäß § 64 § 65 NÖfestzusetzen KJHG seit 07.11.2023 weggefallen. Dabei ist auf den altersgemäßen Betreuungsaufwand Bedacht zu nehmen.

Stand vor dem 07.11.2023

In Kraft vom 20.12.2013 bis 07.11.2023
Die Landesregierung ist ermächtigt, durch Verordnung die Leistungen gemäß § 64 § 65 NÖfestzusetzen KJHG seit 07.11.2023 weggefallen. Dabei ist auf den altersgemäßen Betreuungsaufwand Bedacht zu nehmen.

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