Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2)Zielgruppen von Förderungen sind
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jeweils mit Betriebsstätte, Sitz oder Lage in Niederösterreich.(3) Abweichend von Abs. 2 ist eine Förderung auch dann zulässig, wenn Betriebsstätte, Sitz oder Lage in Niederösterreich nicht vorliegen, aber es sich um ein gemeinsames Projekt mit Rechtsträgern aus anderen Bundesländern oder Staaten handelt und ein wirtschaftlicher, technologischer oder touristischer Nutzen für eine der genannten Zielgruppen in Niederösterreich gegeben ist.
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(2)Zielgruppen von Förderungen sind
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jeweils mit Betriebsstätte, Sitz oder Lage in Niederösterreich.(3) Abweichend von Abs. 2 ist eine Förderung auch dann zulässig, wenn Betriebsstätte, Sitz oder Lage in Niederösterreich nicht vorliegen, aber es sich um ein gemeinsames Projekt mit Rechtsträgern aus anderen Bundesländern oder Staaten handelt und ein wirtschaftlicher, technologischer oder touristischer Nutzen für eine der genannten Zielgruppen in Niederösterreich gegeben ist.