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NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung
StF: LGBl. 8795/4-2LGBl. 8795/4-0
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 2212. August 2012Dezember 2016 im Einvernehmen mit der Bundesministerindem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie mit der Bundesministerindem Bundesminister für Inneres aufgrund des § 40a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl.NrBGBl. Nr. 267/1967, i.d.F. in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012BGBl. I Nr. 40/2016, verordnet:
NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung
StF: LGBl. 8795/4-2LGBl. 8795/4-0
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 2212. August 2012Dezember 2016 im Einvernehmen mit der Bundesministerindem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie mit der Bundesministerindem Bundesminister für Inneres aufgrund des § 40a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl.NrBGBl. Nr. 267/1967, i.d.F. in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012BGBl. I Nr. 40/2016, verordnet: