§ 1 NÖ KZ Einrichtung von Zulassungsstellen

NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Im Sprengel nachfolgender Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für die Gebiete der Gemeinden St. Pölten, Wiener Neustadt, Schwechat und die Gebiete der in den Gemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat werden Versicherer auf Antrag ermächtigt, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben. Die Versicherer müssen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Sinne des § 59 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 anbieten. Die Ermächtigung wird erst mit nachstehendem Zeitpunkt erteilt:

Behörde

Zeitpunkt

Bezirkshauptmannschaft Amstetten

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Baden

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Gänserndorf

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Gmünd

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft

Hollabrunn

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Horn

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft

Korneuburg

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Krems

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Melk

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Mistelbach

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Mödling

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Neunkirchen

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Scheibbs

Inkrafttreten dieser Verordnung

Bezirkshauptmannschaft Tulln

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft

Wiener Neustadt

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Wien-Umgebung

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Zwettl

4. Oktober 1999

Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde St. Pölten

1. September 2012

Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde Schwechat und die im Gebiet der Gemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat

1. September 2012

Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde Wiener Neustadt

1. September 2012

Magistrat Krems an der Donau

4. Oktober 1999

Magistrat Waidhofen an der Ybbs

2. November 1999

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2016

Im Sprengel nachfolgender Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für die Gebiete der Gemeinden St. Pölten, Wiener Neustadt, Schwechat und die Gebiete der in den Gemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat werden Versicherer auf Antrag ermächtigt, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben. Die Versicherer müssen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Sinne des § 59 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 anbieten. Die Ermächtigung wird erst mit nachstehendem Zeitpunkt erteilt:

Behörde

Zeitpunkt

Bezirkshauptmannschaft Amstetten

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Baden

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Gänserndorf

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Gmünd

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft

Hollabrunn

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Horn

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft

Korneuburg

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Krems

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Melk

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Mistelbach

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Mödling

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Neunkirchen

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten

2. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Scheibbs

Inkrafttreten dieser Verordnung

Bezirkshauptmannschaft Tulln

18. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya

4. Oktober 1999

Bezirkshauptmannschaft

Wiener Neustadt

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft

Wien-Umgebung

15. November 1999

Bezirkshauptmannschaft Zwettl

4. Oktober 1999

Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde St. Pölten

1. September 2012

Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde Schwechat und die im Gebiet der Gemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat

1. September 2012

Landespolizeidirektion Niederösterreich als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde Wiener Neustadt

1. September 2012

Magistrat Krems an der Donau

4. Oktober 1999

Magistrat Waidhofen an der Ybbs

2. November 1999

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