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NÖ Sanierungsprogramm 2012
StF: LGBl. 6950/33-0
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 1916. April 2012Dezember 2016 aufgrund des § 33d Abs. 1 und 2 und des § 55g Abs. 1 Z 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl.NrBGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2011BGBl. I Nr. 61/2014, verordnet:
NÖ Sanierungsprogramm 2012
StF: LGBl. 6950/33-0
Präambel/PromulgationsklauselÄnderung
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 1916. April 2012Dezember 2016 aufgrund des § 33d Abs. 1 und 2 und des § 55g Abs. 1 Z 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl.NrBGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2011BGBl. I Nr. 61/2014, verordnet: