§ 74 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.12.2020 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Langenlois und Schönberg am Kamp beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Langenlois-Schönberg am Kamp” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Hadersdorf-Kammern sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 28. September 2020 und am 3. November 2020 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 3, § 14 und § 15) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2021 wirksam.

Stand vor dem 07.12.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 07.12.2020

(1) Die von den Gemeinden Langenlois und Schönberg am Kamp beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Langenlois-Schönberg am Kamp” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Hadersdorf-Kammern sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 28. September 2020 und am 3. November 2020 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 3, § 14 und § 15) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2021 wirksam.

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