Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (NÖ LFW EXAT-VO) Fundstelle (weggefallen)

Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (NÖ LFW EXAT-VO)StF: LGBl. 9020/15-0
[CELEX-Nr Fundstelle seit 31.05.2023 weggefallen.: 31999L0092]

Änderung

LGBl. Nr. 34/2016

[CELEX-Nr. 32014L0027]

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 24. Mai 2016 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 in der Fassung LGBl. Nr. 2/2016, verordnet:

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 31.05.2016 bis 31.05.2023
Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (NÖ LFW EXAT-VO)StF: LGBl. 9020/15-0
[CELEX-Nr Fundstelle seit 31.05.2023 weggefallen.: 31999L0092]

Änderung

LGBl. Nr. 34/2016

[CELEX-Nr. 32014L0027]

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 24. Mai 2016 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 in der Fassung LGBl. Nr. 2/2016, verordnet:

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