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Änderung
Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich über die Geschäftsordnung des Amtes der NÖ LandesregierungStF
LGBl. 0002/1-0LGBl. Nr. 94/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Auf GrundDie Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 26. November 2019 aufgrund des § 3 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl. Nr. 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der LandesregierungLandesregierungen außer Wien, wirdBGBl. Nr. 289/1925 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019, mit Zustimmung der NÖ Landesregierung und, soweit Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Änderung
Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich über die Geschäftsordnung des Amtes der NÖ LandesregierungStF
LGBl. 0002/1-0LGBl. Nr. 94/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Auf GrundDie Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 26. November 2019 aufgrund des § 3 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl. Nr. 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der LandesregierungLandesregierungen außer Wien, wirdBGBl. Nr. 289/1925 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019, mit Zustimmung der NÖ Landesregierung und, soweit Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet: