§ 141 NÖ JG § 141

NÖ Jagdgesetz 1974

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft.

(2) § 142 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(3) § 140 Abs. 4, 5 und 6 in der Fassung LGBl. Nr. 109/2015 treten am 18. Jänner 2016 in Kraft.

(4) § 142 Abs. 3 Z 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 109/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Stand vor dem 14.12.2015

In Kraft vom 17.11.2015 bis 14.12.2015

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft.

(2) § 142 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(3) § 140 Abs. 4, 5 und 6 in der Fassung LGBl. Nr. 109/2015 treten am 18. Jänner 2016 in Kraft.

(4) § 142 Abs. 3 Z 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 109/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

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