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(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft.
(2) § 142 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(3) § 140 Abs. 4, 5 und 6 in der Fassung LGBl. Nr. 109/2015 treten am 18. Jänner 2016 in Kraft.
(4) § 142 Abs. 3 Z 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 109/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft.
(2) § 142 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(3) § 140 Abs. 4, 5 und 6 in der Fassung LGBl. Nr. 109/2015 treten am 18. Jänner 2016 in Kraft.
(4) § 142 Abs. 3 Z 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 109/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.