Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften, LGBl. 0150, außer Kraft.
(3) Eine Verordnung gemäß § 1 Abs. 2 darf bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(4) Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestellten Bezirkshauptleute gilt § 6 Abs. 1 letzter Satz sinngemäß.
(5) § 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/2021 tritt am 1. September 2021 in Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften, LGBl. 0150, außer Kraft.
(3) Eine Verordnung gemäß § 1 Abs. 2 darf bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(4) Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestellten Bezirkshauptleute gilt § 6 Abs. 1 letzter Satz sinngemäß.
(5) § 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 37/2021 tritt am 1. September 2021 in Kraft.