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(1) Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Dienstnehmern, für die Untersuchungen im Sinne des § 92 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 vorgesehen sind.
(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten als
| NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO): NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 | |||||||||
| VGÜ 2014: Verordnung | |||||||||
| GKV 2011: Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2011 | |||||||||
| NÖ LFW OPST-VO: Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung, | |||||||||
– | NÖ LFW DOK-VO: Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, LGBl. 9020/6 | |||||||||
– | NÖ LFW GK-VO: Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, LGBl. 9020/10 | |||||||||
– | NÖ LFW EMF-VO: Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder, LGBl. Nr. 4/2016 |
(1) Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Dienstnehmern, für die Untersuchungen im Sinne des § 92 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 vorgesehen sind.
(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten als
| NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO): NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 | |||||||||
| VGÜ 2014: Verordnung | |||||||||
| GKV 2011: Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2011 | |||||||||
| NÖ LFW OPST-VO: Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch optische Strahlung, | |||||||||
– | NÖ LFW DOK-VO: Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, LGBl. 9020/6 | |||||||||
– | NÖ LFW GK-VO: Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft, LGBl. 9020/10 | |||||||||
– | NÖ LFW EMF-VO: Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder, LGBl. Nr. 4/2016 |