§ 94 Sbg. LSG (weggefallen)

Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2018 bis 31.12.9999
Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 94

Zur Pflege und Förderung der zwischen den berufsbildenden Schulen und dem Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindung können als erweiterte Schulgemeinschaft Formen der Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Absolventenverbände und der Schulen von der Schulbehörde vorgesehen werdenSbg. LSG seit 31.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2018

In Kraft vom 01.09.1976 bis 31.05.2018
Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 94

Zur Pflege und Förderung der zwischen den berufsbildenden Schulen und dem Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindung können als erweiterte Schulgemeinschaft Formen der Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Absolventenverbände und der Schulen von der Schulbehörde vorgesehen werdenSbg. LSG seit 31.05.2018 weggefallen.

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