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Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
(1) Die Schulbehörde hat durch Verordnung nach den Erfordernissen der einzelnen Schularten Bestimmungen über Form, Inhalt, Führung und Aufbewahrung der in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und über die sonstigen bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu verwendenden Formblätter zu erlassen.
(2) Die Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes inländisches Zeugnis einer Berufs- oder Fachschule kann bei der Schulbehörde beantragt werdenSbg. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, daß die Bemühungen um die Wiedererlangung des verlorenen Zeugnisses oder die Ausstellung einer Zweitschrift ohne sein Verschulden ergebnislos geblieben sindLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(3) Dem Ansuchen sind anzuschließen:
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(4) Die Ersatzbestätigung ist auszustellen, wenn sich der Erwerb des Zeugnisses im Ermittlungsverfahren zweifelsfrei ergibt. Andernfalls ist der Antrag abzuweisen.
(5) Mit einer gemäß Abs. 4 ausgestellten Ersatzbestätigung sind die gleichen Berechtigungen wie mit dem verlorenen Zeugnis verbunden.
Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse
(1) Die Schulbehörde hat durch Verordnung nach den Erfordernissen der einzelnen Schularten Bestimmungen über Form, Inhalt, Führung und Aufbewahrung der in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und über die sonstigen bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu verwendenden Formblätter zu erlassen.
(2) Die Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes inländisches Zeugnis einer Berufs- oder Fachschule kann bei der Schulbehörde beantragt werdenSbg. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, daß die Bemühungen um die Wiedererlangung des verlorenen Zeugnisses oder die Ausstellung einer Zweitschrift ohne sein Verschulden ergebnislos geblieben sindLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(3) Dem Ansuchen sind anzuschließen:
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(4) Die Ersatzbestätigung ist auszustellen, wenn sich der Erwerb des Zeugnisses im Ermittlungsverfahren zweifelsfrei ergibt. Andernfalls ist der Antrag abzuweisen.
(5) Mit einer gemäß Abs. 4 ausgestellten Ersatzbestätigung sind die gleichen Berechtigungen wie mit dem verlorenen Zeugnis verbunden.