§ 115 Sbg. LSG (weggefallen)

Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2018 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 115

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1Sbg. September 1976 in KraftLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

(2) Mit diesem Zeitpunkt verlieren alle, das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen regelnden landesgesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme des Salzburger Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes 1953, LGBl. Nr. 39, ihre Wirksamkeit. Die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1966, LGBl. Nr. 25/1967, wird durch dieses Gesetz nicht berührt.

(3) Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz können bereits vor dessen Inkrafttreten, jedoch erst mit Wirksamkeit ab diesem erlassen werden.

Stand vor dem 31.05.2018

In Kraft vom 01.09.1976 bis 31.05.2018
Inkrafttreten

§ 115

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1Sbg. September 1976 in KraftLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

(2) Mit diesem Zeitpunkt verlieren alle, das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen regelnden landesgesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme des Salzburger Landeslehrerdiensthoheitsgesetzes 1953, LGBl. Nr. 39, ihre Wirksamkeit. Die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1966, LGBl. Nr. 25/1967, wird durch dieses Gesetz nicht berührt.

(3) Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz können bereits vor dessen Inkrafttreten, jedoch erst mit Wirksamkeit ab diesem erlassen werden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten