§ 117 Sbg. LSG (weggefallen)

Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2018 bis 31.12.9999
(1) Die §§ 97 Abs 4§ 117 , 98 Abs 3, 99, 100 Abs 1 und 101 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1Sbg. Jänner 2014 in KraftLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

(2) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:

1.

Eine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald

a)

ein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder

b)

über die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.

2.

An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.

(3) § 80 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2015 tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.

Stand vor dem 31.05.2018

In Kraft vom 04.04.2015 bis 31.05.2018
(1) Die §§ 97 Abs 4§ 117 , 98 Abs 3, 99, 100 Abs 1 und 101 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1Sbg. Jänner 2014 in KraftLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

(2) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:

1.

Eine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald

a)

ein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder

b)

über die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.

2.

An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.

(3) § 80 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2015 tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.

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