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Fonds
Begriff
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Anordnung des Gründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke (§ 2 Abs. 2 und 3) dienenSF seit 31.12.2023 weggefallen.
Fonds
Begriff
Fonds im Sinne dieses Gesetzes sind durch Anordnung des Gründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke (§ 2 Abs. 2 und 3) dienenSF seit 31.12.2023 weggefallen.