§ 7 Sbg. GWG

Salzburger Gemeindewasserleitungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1977 bis 31.12.9999

§ 7

 

Die sonstigen, für die Herstellung, den Betrieb und die Benützung von Gemeindewasserleitungen bestehenden wasser-, bau- und abgabenrechtlichen Vorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1977 bis 31.12.9999

§ 7

 

Die sonstigen, für die Herstellung, den Betrieb und die Benützung von Gemeindewasserleitungen bestehenden wasser-, bau- und abgabenrechtlichen Vorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten