Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Wahlberechtigt sind alle im § 4 LWK-G angeführten Personen, und zwar
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(2) Das Vorliegen der Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht ist abgesehen von der Voraussetzung des Abs 1 Z 1 lit a nach dem Stichtag (§ 2 Abs 4) zu beurteilen§ 11 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen.
(1) Wahlberechtigt sind alle im § 4 LWK-G angeführten Personen, und zwar
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(2) Das Vorliegen der Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht ist abgesehen von der Voraussetzung des Abs 1 Z 1 lit a nach dem Stichtag (§ 2 Abs 4) zu beurteilen§ 11 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen.