Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Gültigkeit der Abstimmung
(1) Die Beantwortung einer Frage ist gültig, wenn der Wille des Abstimmenden dazu unzweifelhaft zum Ausdruck kommt§ 62 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn einer der beiden neben den Worten "ja" oder "nein" befindlichen Kreise gekennzeichnet ist.
(2) Enthält ein Stimmkuvert mehrere gleiche amtliche Befragungsblätter, sind die Fragen gültig beantwortet, für die sich aus den Befragungsblättern eine einheitliche Entscheidung feststellen lässt. Bei einem leeren Stimmkuvert ist jede Frage als nicht beantwortet zu werten.
Gültigkeit der Abstimmung
(1) Die Beantwortung einer Frage ist gültig, wenn der Wille des Abstimmenden dazu unzweifelhaft zum Ausdruck kommt§ 62 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn einer der beiden neben den Worten "ja" oder "nein" befindlichen Kreise gekennzeichnet ist.
(2) Enthält ein Stimmkuvert mehrere gleiche amtliche Befragungsblätter, sind die Fragen gültig beantwortet, für die sich aus den Befragungsblättern eine einheitliche Entscheidung feststellen lässt. Bei einem leeren Stimmkuvert ist jede Frage als nicht beantwortet zu werten.