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(1) Die Feststellung der Ergebnisse einer amtlichen Befragung, die gleichzeitig mit den Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung und der Bezirksbauernkammern durchgeführt werden, hat erst nach Feststellung der Wahlergebnisse zu erfolgen§ 63 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen.
(2) Die Hauptwahlbehörde hat neben der Summe der Stimmberechtigten als Ergebnis einer amtlichen Befragung festzustellen:
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(1) Die Feststellung der Ergebnisse einer amtlichen Befragung, die gleichzeitig mit den Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung und der Bezirksbauernkammern durchgeführt werden, hat erst nach Feststellung der Wahlergebnisse zu erfolgen§ 63 LKWO 1978 seit 16.09.2024 weggefallen.
(2) Die Hauptwahlbehörde hat neben der Summe der Stimmberechtigten als Ergebnis einer amtlichen Befragung festzustellen:
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