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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Jeder Einsatz einer Feuerwehr ist dem Landesfeuerwehrverband auf die von diesem festgelegte Weise unverzüglich und sodann nach Beendigung des Einsatzes schriftlich zu meldenSbg. Für die schriftliche Einsatzmeldung können vom Landesfeuerwehrverband Formulare aufgelegt werdenFWG seit 28.02.2018 weggefallen.
(2) Der Landesfeuerwehrverband hat die Einsatzmeldungen entsprechend auszuwerten.
(1) Jeder Einsatz einer Feuerwehr ist dem Landesfeuerwehrverband auf die von diesem festgelegte Weise unverzüglich und sodann nach Beendigung des Einsatzes schriftlich zu meldenSbg. Für die schriftliche Einsatzmeldung können vom Landesfeuerwehrverband Formulare aufgelegt werdenFWG seit 28.02.2018 weggefallen.
(2) Der Landesfeuerwehrverband hat die Einsatzmeldungen entsprechend auszuwerten.