§ 43 Sbg. FWG (weggefallen)

Salzburger Feuerwehrgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
VII§ 43 Sbg. Teil

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde und Aufsicht des Landes

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 43

Die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der GemeindeFWG seit 28.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.01.1979 bis 28.02.2018
VII§ 43 Sbg. Teil

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde und Aufsicht des Landes

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 43

Die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der GemeindeFWG seit 28.02.2018 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten