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(2) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
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(3) Die §§ 23 Abs 1, 29 Abs 1 und 32 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2014 und die Aufhebung des 5. Abschnitts im III. Teil mit dem § 31 treten mit 17. Mai 2014 in Kraft.
(2) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
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(3) Die §§ 23 Abs 1, 29 Abs 1 und 32 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2014 und die Aufhebung des 5. Abschnitts im III. Teil mit dem § 31 treten mit 17. Mai 2014 in Kraft.