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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (§ 116 Abs7 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. 2 bis 4 Salzburger Landarbeitsordnung 1967) erforderlich.
Werden getrennte Betriebsräte gewählt, so ist für die Wahlberechtigung auch die Gruppenzugehörigkeit (§ 116 Abs7 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. 2 bis 4 Salzburger Landarbeitsordnung 1967) erforderlich.