§ 51 LBWO 1980 (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung 1980

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Wirksamkeitsbeginn

§ 51

Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des der Kundmachung folgenden Monats in Kraft§ 51 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Jänner 1950, LGBl. Nr. 19, über die Wahl der Betriebsräte und Vertrauensmänner in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung - 4. Durchführungsverordnung zur Landarbeitsordnung) in der geltenden Fassung außer Kraft.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.04.1980 bis 31.05.2023
Wirksamkeitsbeginn

§ 51

Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des der Kundmachung folgenden Monats in Kraft§ 51 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Jänner 1950, LGBl. Nr. 19, über die Wahl der Betriebsräte und Vertrauensmänner in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung - 4. Durchführungsverordnung zur Landarbeitsordnung) in der geltenden Fassung außer Kraft.

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