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Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des der Kundmachung folgenden Monats in Kraft§ 51 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Jänner 1950, LGBl. Nr. 19, über die Wahl der Betriebsräte und Vertrauensmänner in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung - 4. Durchführungsverordnung zur Landarbeitsordnung) in der geltenden Fassung außer Kraft.
Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des der Kundmachung folgenden Monats in Kraft§ 51 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Jänner 1950, LGBl. Nr. 19, über die Wahl der Betriebsräte und Vertrauensmänner in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung - 4. Durchführungsverordnung zur Landarbeitsordnung) in der geltenden Fassung außer Kraft.