§ 8 Sbg. BFG § 8

Salzburger Betriebsfestigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2012 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 1983 in Kraft.

(2) Förderungen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Grund von Anträgen gewährt werden, die spätestens bis zum Ablauf des Jahres 20112015 gestellt werden.

Stand vor dem 30.03.2012

In Kraft vom 31.07.2010 bis 30.03.2012

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 1983 in Kraft.

(2) Förderungen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Grund von Anträgen gewährt werden, die spätestens bis zum Ablauf des Jahres 20112015 gestellt werden.

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