§ 23 Sbg. VBG (weggefallen)

Salzburger Volksbefragungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2024 bis 31.12.9999
(1) § 17 Abs 1 § 23 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 86/2013 tritt mit 1Sbg. Jänner 2014 in KraftVBG seit 11.06.2024 weggefallen.

(2) § 8 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 7 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2015 tritt mit dem Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Stand vor dem 11.06.2024

In Kraft vom 04.04.2015 bis 11.06.2024
(1) § 17 Abs 1 § 23 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 86/2013 tritt mit 1Sbg. Jänner 2014 in KraftVBG seit 11.06.2024 weggefallen.

(2) § 8 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 7 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2015 tritt mit dem Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten