Anl. 4 Sbg. VBG

Salzburger Volksbefragungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Anlage 4

Stimmkarte zur Volksbefragung

(die Anlage ist nicht darstellbar. Sie kann jedoch unter http://ris.bka.gv.at/lgbl-salzburg/ abgerufen werden)

  1. Anl. 4 heute
  2. Anl. 4 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 52/2024
  3. Anl. 4 gültig von 01.02.2009 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 11/2009
  4. Anl. 4 gültig von 01.09.2008 bis 31.01.2009 zuletzt geändert durch LGBl Nr 63/2008
  5. Anl. 4 gültig von 01.09.1985 bis 31.08.2008

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.02.2009 bis 30.06.2024
Anlage 4

Stimmkarte zur Volksbefragung

(die Anlage ist nicht darstellbar. Sie kann jedoch unter http://ris.bka.gv.at/lgbl-salzburg/ abgerufen werden)

  1. Anl. 4 heute
  2. Anl. 4 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 52/2024
  3. Anl. 4 gültig von 01.02.2009 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 11/2009
  4. Anl. 4 gültig von 01.09.2008 bis 31.01.2009 zuletzt geändert durch LGBl Nr 63/2008
  5. Anl. 4 gültig von 01.09.1985 bis 31.08.2008

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