Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Landes-Verfassungsgesetznovelle 1985 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten das Salzburger Volksabstimmungsgesetz, LGBl. Nr. 94/1958 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/1962 und das Salzburger Volksbegehrengesetz, LGBl. Nr. 93/1958, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 112/1962 außer Kraft.
(3) (Verfassungsbestimmung) Abs. 2 gilt hinsichtlich § 3 des Salzburger Volksabstimmungsgesetzes als Verfassungsbestimmung.
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Landes-Verfassungsgesetznovelle 1985 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten das Salzburger Volksabstimmungsgesetz, LGBl. Nr. 94/1958 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/1962 und das Salzburger Volksbegehrengesetz, LGBl. Nr. 93/1958, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 112/1962 außer Kraft.
(3) (Verfassungsbestimmung) Abs. 2 gilt hinsichtlich § 3 des Salzburger Volksabstimmungsgesetzes als Verfassungsbestimmung.