§ 24 Sbg. VV § 24

Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2013 bis 31.12.9999

(1) § 16 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 86/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 19 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 30.12.2013

In Kraft vom 30.11.2013 bis 30.12.2013

(1) § 16 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 86/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 19 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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