§ 31 Sbg. HG

Salzburger Höhlengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.02.2024 bis 31.12.9999
(1) § 27 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 26 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(3) Die §§ 9, 11, 13 Abs 1, 15, 25 Abs 4, 26 Abs 1 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.

(4) Die §§ 13 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(5) § 24 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(6) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:

1.

Eine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald

a)

ein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder

b)

über die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.

2.

An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.

(7) Die §§ 13 Abs 2 und 5 und (§) 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(8) § 13 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 73/2018 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(9) § 24 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 27 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 27, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 26 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.Paragraph 26, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 58 aus 2005, tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 9, 11, 13 Abs 1, 15, 25 Abs 4, 26 Abs 1 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.Die Paragraphen 9,, 11, 13 Absatz eins,, 15, 25 Absatz 4,, 26 Absatz eins und 30a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 20 aus 2010, treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Die §§ 13 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.Die Paragraphen 13 und 30a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2010, treten mit 1. August 2010 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 24 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 24, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  6. (6)Absatz 6Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
    1. 1.Ziffer einsEine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald
      1. a)Litera aein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder
      2. b)Litera büber die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.
    2. 2.Ziffer 2An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.
  7. (7)Absatz 7Die §§ 13 Abs 2 und 5 und (§) 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Paragraphen 13, Absatz 2 und 5 und (§) 30a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 35 aus 2017, treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
  8. (8)Absatz 8§ 13 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 73/2018 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Paragraph 13, Absatz eins und 2 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 73 aus 2018, tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
  9. (9)Absatz 9§ 24 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 24, Absatz eins a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 82 aus 2018, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  10. (10)Absatz 10Die §§ 13 Abs 1 und 25 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 14/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Die Paragraphen 13, Absatz eins und 25 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 14 aus 2024, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 08.02.2024

In Kraft vom 23.11.2018 bis 08.02.2024
(1) § 27 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 26 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(3) Die §§ 9, 11, 13 Abs 1, 15, 25 Abs 4, 26 Abs 1 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.

(4) Die §§ 13 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(5) § 24 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(6) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:

1.

Eine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald

a)

ein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder

b)

über die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.

2.

An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.

(7) Die §§ 13 Abs 2 und 5 und (§) 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(8) § 13 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 73/2018 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(9) § 24 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 27 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 27, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 46 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 26 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.Paragraph 26, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 58 aus 2005, tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 9, 11, 13 Abs 1, 15, 25 Abs 4, 26 Abs 1 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.Die Paragraphen 9,, 11, 13 Absatz eins,, 15, 25 Absatz 4,, 26 Absatz eins und 30a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 20 aus 2010, treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Die §§ 13 und 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.Die Paragraphen 13 und 30a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2010, treten mit 1. August 2010 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 24 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 24, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  6. (6)Absatz 6Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:
    1. 1.Ziffer einsEine daran anknüpfende Wirkung tritt erst dann ein, sobald
      1. a)Litera aein in einem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr abänder- oder aufhebbarer Bescheid vorliegt oder
      2. b)Litera büber die Beschwerde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst entschieden worden ist.
    2. 2.Ziffer 2An die Stelle eines solchen Bescheides tritt das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, mit dem in der Sache selbst entschieden worden ist.
  7. (7)Absatz 7Die §§ 13 Abs 2 und 5 und (§) 30a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Paragraphen 13, Absatz 2 und 5 und (§) 30a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 35 aus 2017, treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
  8. (8)Absatz 8§ 13 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 73/2018 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Paragraph 13, Absatz eins und 2 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 73 aus 2018, tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
  9. (9)Absatz 9§ 24 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 24, Absatz eins a, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 82 aus 2018, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  10. (10)Absatz 10Die §§ 13 Abs 1 und 25 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 14/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Die Paragraphen 13, Absatz eins und 25 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 14 aus 2024, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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