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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Oktober 1986 zur Durchführung des Salzburger Feuerwehrgesetzes (Salzburger Feuerwehrverordnung)
StF: LGBl. Nr. 97/1986
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 72/1987
LGBl. Nr. 6/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 30 Abs. 1, 32 Abs. 1 und 2 und 34 Abs. 2 des Salzburger Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 59/1978, wird verordnet:
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Oktober 1986 zur Durchführung des Salzburger Feuerwehrgesetzes (Salzburger Feuerwehrverordnung)
StF: LGBl. Nr. 97/1986
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 72/1987
LGBl. Nr. 6/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 30 Abs. 1, 32 Abs. 1 und 2 und 34 Abs. 2 des Salzburger Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 59/1978, wird verordnet: