§ 3b Sbg. LSG 1988 (weggefallen)

Salzburger Landessportgesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.9999
Pferdesportliche Veranstaltungen

§ 3b

(1) Bei pferdesportlichen Veranstaltungen sind Pferde, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder aus einem Staat, für den auf Grund von Rechtsakten im Rahmen der Europäischen Union Gemeinschaftsrecht gilt, stammen oder dort in einem Zuchtbuch eingetragen sind, wie aus Österreich stammende oder in Österreich eingetragene Pferde zu behandelnSbg. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Mindest- und Höchstanforderungen für die Anmeldung zu Veranstaltungen, der schiedsrichterlichen Beurteilung bei Veranstaltungen und der Einkünfte und Gewinne aus VeranstaltungenLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.

(2) Der Abs 1 gilt nicht für

1.

Veranstaltungen mit in einem bestimmten Zuchtbuch eingetragenen Pferden zur Verbesserung der Rasse,

2.

regionale Veranstaltungen zur Auswahl von Pferden und

3.

Veranstaltungen mit historischem oder traditionellem Charakter.

Stand vor dem 31.03.2018

In Kraft vom 01.05.1999 bis 31.03.2018
Pferdesportliche Veranstaltungen

§ 3b

(1) Bei pferdesportlichen Veranstaltungen sind Pferde, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder aus einem Staat, für den auf Grund von Rechtsakten im Rahmen der Europäischen Union Gemeinschaftsrecht gilt, stammen oder dort in einem Zuchtbuch eingetragen sind, wie aus Österreich stammende oder in Österreich eingetragene Pferde zu behandelnSbg. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Mindest- und Höchstanforderungen für die Anmeldung zu Veranstaltungen, der schiedsrichterlichen Beurteilung bei Veranstaltungen und der Einkünfte und Gewinne aus VeranstaltungenLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.

(2) Der Abs 1 gilt nicht für

1.

Veranstaltungen mit in einem bestimmten Zuchtbuch eingetragenen Pferden zur Verbesserung der Rasse,

2.

regionale Veranstaltungen zur Auswahl von Pferden und

3.

Veranstaltungen mit historischem oder traditionellem Charakter.

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