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Landessportorganisation Salzburg
Rechtsnatur und Zusammensetzung der Landessportorganisation
Salzburg
(1) Die Landessportorganisation Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und verwaltet sich selbstSbg. Sie hat ihren Sitz im Land Salzburg und übt ihre Tätigkeit gemeinnützig ausLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.
(2) Sämtliche Salzburger Sportvereine sind bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit und Selbstverwaltung Mitglieder der Landessportorganisation Salzburg.
(3) Vereine und sonstige Einrichtungen, die nicht unter die Bestimmung des Abs. 2 fallen, können auf Antrag in die Landessportorganisation Salzburg als Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie für das Salzburger Sportwesen von besonderer Bedeutung sind.
(4) Die Aufsicht über die Landessportorganisation Salzburg führt die Landesregierung.
Landessportorganisation Salzburg
Rechtsnatur und Zusammensetzung der Landessportorganisation
Salzburg
(1) Die Landessportorganisation Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und verwaltet sich selbstSbg. Sie hat ihren Sitz im Land Salzburg und übt ihre Tätigkeit gemeinnützig ausLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.
(2) Sämtliche Salzburger Sportvereine sind bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit und Selbstverwaltung Mitglieder der Landessportorganisation Salzburg.
(3) Vereine und sonstige Einrichtungen, die nicht unter die Bestimmung des Abs. 2 fallen, können auf Antrag in die Landessportorganisation Salzburg als Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie für das Salzburger Sportwesen von besonderer Bedeutung sind.
(4) Die Aufsicht über die Landessportorganisation Salzburg führt die Landesregierung.