§ 7 Sbg. LSG 1988 (weggefallen)

Salzburger Landessportgesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.9999
Präsidium

§ 7

(1) Das Präsidium der Landessportorganisation Salzburg besteht aus dem Vorsitzenden der Landessportorganisation Salzburg als Vorsitzendem und vier weiteren Mitgliedern, die dem Landessportrat angehören müssenSbg. Je ein Mitglied wird von jedem der drei Dachverbände und vom Sportfachrat nominiertLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen. Dachverbände im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsgemeinschaft für Sport- und Körperkultur in Österreich (ASKÖ), der Allgemeine Sportverband Österreichs (ASVÖ) und die Österreichische Turn- und Sportunion (UNION), jeweils Landesverband Salzburg. § 8 Abs 5 und 6 gilt sinngemäß.

(2) Das Präsidium tritt nach Bedarf zusammen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden.

(3) Dem Präsidium obliegt die Koordination innerhalb der Landessportorganisation Salzburg, die Vertretung der Landessportorganisation Salzburg nach außen und die Vorberatung wichtiger Angelegenheiten.

Stand vor dem 31.03.2018

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.03.2018
Präsidium

§ 7

(1) Das Präsidium der Landessportorganisation Salzburg besteht aus dem Vorsitzenden der Landessportorganisation Salzburg als Vorsitzendem und vier weiteren Mitgliedern, die dem Landessportrat angehören müssenSbg. Je ein Mitglied wird von jedem der drei Dachverbände und vom Sportfachrat nominiertLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen. Dachverbände im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsgemeinschaft für Sport- und Körperkultur in Österreich (ASKÖ), der Allgemeine Sportverband Österreichs (ASVÖ) und die Österreichische Turn- und Sportunion (UNION), jeweils Landesverband Salzburg. § 8 Abs 5 und 6 gilt sinngemäß.

(2) Das Präsidium tritt nach Bedarf zusammen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden.

(3) Dem Präsidium obliegt die Koordination innerhalb der Landessportorganisation Salzburg, die Vertretung der Landessportorganisation Salzburg nach außen und die Vorberatung wichtiger Angelegenheiten.

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