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Salzburg
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder der Organe der Landessportorganisation Salzburg erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlichSbg. Durch Beschluß des Landessportrates können ihnen jedoch die ihnen aus dieser Tätigkeit entstehenden Barauslagen aus den Mitteln der Landessportorganisation Salzburg erstattet werdenLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.
(2) Gegen Vorlage eines von der Landessportorganisation Salzburg ausgestellten Ausweises haben die Mitglieder des Landessportrates freien Zutritt zu den im Land Salzburg abgehaltenen Sportveranstaltungen.
Salzburg
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder der Organe der Landessportorganisation Salzburg erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlichSbg. Durch Beschluß des Landessportrates können ihnen jedoch die ihnen aus dieser Tätigkeit entstehenden Barauslagen aus den Mitteln der Landessportorganisation Salzburg erstattet werdenLSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.
(2) Gegen Vorlage eines von der Landessportorganisation Salzburg ausgestellten Ausweises haben die Mitglieder des Landessportrates freien Zutritt zu den im Land Salzburg abgehaltenen Sportveranstaltungen.