§ 1 LFBAO 1991 (weggefallen)

Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz regelt die Berufsausbildung

a)

der Land- und Forstarbeiter (§ 1 Abs 2 und 3 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 – LArbO 1995),

b)

der familieneigenen Arbeitskräfte (§ 3 Abs 2 LArbO 1995),

c)

der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.

§ 1 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 01.01.2007 bis 18.04.2024
Dieses Gesetz regelt die Berufsausbildung

a)

der Land- und Forstarbeiter (§ 1 Abs 2 und 3 der Salzburger Landarbeitsordnung 1995 – LArbO 1995),

b)

der familieneigenen Arbeitskräfte (§ 3 Abs 2 LArbO 1995),

c)

der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.

§ 1 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

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