§ 11 LFBAO 1991 (weggefallen)

Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Die erfolgreiche Ablegung der Facharbeiterprüfung berechtigt je nach dem Ausbildungszweig, in dem die Ausbildung erfolgt ist, zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen in der jeweils geschlechtsrichtigen Form:

  1. 1.Ziffer einsFacharbeiter/-in Landwirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2Facharbeiter/-in Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement;
  3. 3.Ziffer 3Facharbeiter/-in Gartenbau;
  4. 4.Ziffer 4Facharbeiter/-in Feldgemüsebau;
  5. 5.Ziffer 5Facharbeiter/-in Obstbau und Obstverwertung;
  6. 6.Ziffer 6Facharbeiter/-in Weinbau und Kellerwirtschaft;
  7. 7.Ziffer 7Facharbeiter/-in Molkerei- und Käsereiwirtschaft;
  8. 8.Ziffer 8Facharbeiter/-in Pferdewirtschaft;
  9. 9.Ziffer 9Facharbeiter/-in Fischereiwirtschaft;
  10. 10.Ziffer 10Facharbeiter/-in Geflügelwirtschaft;
  11. 11.Ziffer 11Facharbeiter/-in Bienenwirtschaft;
  12. 12.Ziffer 12Facharbeiter/-in Forstwirtschaft;
  13. 13.Ziffer 13Facharbeiter/-in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft;
  14. 14.Ziffer 14Facharbeiter/-in Landwirtschaftliche Lagerhaltung,
  15. 15.Ziffer 15Facharbeiter/-in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.
§ 11 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 01.03.2015 bis 18.04.2024
Die erfolgreiche Ablegung der Facharbeiterprüfung berechtigt je nach dem Ausbildungszweig, in dem die Ausbildung erfolgt ist, zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen in der jeweils geschlechtsrichtigen Form:

  1. 1.Ziffer einsFacharbeiter/-in Landwirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2Facharbeiter/-in Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement;
  3. 3.Ziffer 3Facharbeiter/-in Gartenbau;
  4. 4.Ziffer 4Facharbeiter/-in Feldgemüsebau;
  5. 5.Ziffer 5Facharbeiter/-in Obstbau und Obstverwertung;
  6. 6.Ziffer 6Facharbeiter/-in Weinbau und Kellerwirtschaft;
  7. 7.Ziffer 7Facharbeiter/-in Molkerei- und Käsereiwirtschaft;
  8. 8.Ziffer 8Facharbeiter/-in Pferdewirtschaft;
  9. 9.Ziffer 9Facharbeiter/-in Fischereiwirtschaft;
  10. 10.Ziffer 10Facharbeiter/-in Geflügelwirtschaft;
  11. 11.Ziffer 11Facharbeiter/-in Bienenwirtschaft;
  12. 12.Ziffer 12Facharbeiter/-in Forstwirtschaft;
  13. 13.Ziffer 13Facharbeiter/-in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft;
  14. 14.Ziffer 14Facharbeiter/-in Landwirtschaftliche Lagerhaltung,
  15. 15.Ziffer 15Facharbeiter/-in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.
§ 11 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

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