§ 14 LFBAO 1991 (weggefallen)

Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung berechtigt je nach dem Ausbildungszweig, in dem die Ausbildung erfolgt ist, zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen in der jeweils geschlechtsrichtigen Form:

  1. 1.Ziffer einsMeister/-in Landwirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2Meister/-in Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement;
  3. 3.Ziffer 3Meister/-in Gartenbau;
  4. 4.Ziffer 4Meister/-in Feldgemüsebau;
  5. 5.Ziffer 5Meister/-in Obstbau und Obstverwertung;
  6. 6.Ziffer 6Meister/-in Weinbau und Kellerwirtschaft;
  7. 7.Ziffer 7Meister-/in Molkerei- und Käsereiwirtschaft;
  8. 8.Ziffer 8Meister/-in Pferdewirtschaft;
  9. 9.Ziffer 9Meister/-in Fischereiwirtschaft;
  10. 10.Ziffer 10Meister/-in Geflügelwirtschaft;
  11. 11.Ziffer 11Meister/-in Bienenwirtschaft;
  12. 12.Ziffer 12Meister/-in Forstwirtschaft;
  13. 13.Ziffer 13Meister/-in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft;
  14. 14.Ziffer 14Meister/-in Landwirtschaftliche Lagerhaltung,
  15. 15.Ziffer 15Meister/-in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.
§ 14 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 01.03.2015 bis 18.04.2024
Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung berechtigt je nach dem Ausbildungszweig, in dem die Ausbildung erfolgt ist, zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen in der jeweils geschlechtsrichtigen Form:

  1. 1.Ziffer einsMeister/-in Landwirtschaft;
  2. 2.Ziffer 2Meister/-in Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement;
  3. 3.Ziffer 3Meister/-in Gartenbau;
  4. 4.Ziffer 4Meister/-in Feldgemüsebau;
  5. 5.Ziffer 5Meister/-in Obstbau und Obstverwertung;
  6. 6.Ziffer 6Meister/-in Weinbau und Kellerwirtschaft;
  7. 7.Ziffer 7Meister-/in Molkerei- und Käsereiwirtschaft;
  8. 8.Ziffer 8Meister/-in Pferdewirtschaft;
  9. 9.Ziffer 9Meister/-in Fischereiwirtschaft;
  10. 10.Ziffer 10Meister/-in Geflügelwirtschaft;
  11. 11.Ziffer 11Meister/-in Bienenwirtschaft;
  12. 12.Ziffer 12Meister/-in Forstwirtschaft;
  13. 13.Ziffer 13Meister/-in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft;
  14. 14.Ziffer 14Meister/-in Landwirtschaftliche Lagerhaltung,
  15. 15.Ziffer 15Meister/-in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.
§ 14 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen.

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