§ 24 LFBAO 1991 (weggefallen)

Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999
Über eine mit Erfolg abgelegte Prüfung ist ein Prüfungszeugnis auszustellen§ 24 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen. Das Prüfungszeugnis hat jedenfalls die Leistungen in den einzelnen Prüfungsgegenständen und die durch die Ablegung der Prüfung erworbene Berufsbezeichnung zu enthalten. Es ist vom Vorsitzenden der Prüfungskommission und dem Leiter der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu unterschreiben.

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 01.09.1991 bis 18.04.2024
Über eine mit Erfolg abgelegte Prüfung ist ein Prüfungszeugnis auszustellen§ 24 LFBAO 1991 seit 18.04.2024 weggefallen. Das Prüfungszeugnis hat jedenfalls die Leistungen in den einzelnen Prüfungsgegenständen und die durch die Ablegung der Prüfung erworbene Berufsbezeichnung zu enthalten. Es ist vom Vorsitzenden der Prüfungskommission und dem Leiter der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zu unterschreiben.

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